Rechtsprechung
LG Berlin, 05.05.2009 - 27 O 21/09 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,35518) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Kurzfassungen/Presse
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Keine Rechtsverletzung bei Standbild aus TV-Beitrag im Internet
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (6)
- BGH, 15.11.1994 - VI ZR 56/94
Veröffentlichung des Widerrufs einer unwahren Tatsachenbehauptung auf der …
Auszug aus LG Berlin, 05.05.2009 - 27 O 21/09
Die Gewährung des Anspruchs auf eine Geldentschädigung findet ihre Rechtfertigung in dem Gedanken, dass der Verletzte andernfalls wegen der erlittenen Beeinträchtigung seines Persönlichkeitsrechts ohne Rechtsschutz und damit der vom Grundgesetz vorgesehene Schutz der Persönlichkeit lückenhaft bliebe ( BGH NJW 1995, 861, 864; BVerfG NJW 1973, 1221, 1224; Kammergericht AfP 1974, 720, 721).Außerdem soll die Zubilligung der Prävention dienen ( BGH NJW 1995, 861, 865 m.w. Nachw.).
- BGH, 30.01.1996 - VI ZR 386/94
Lohnkiller
Auszug aus LG Berlin, 05.05.2009 - 27 O 21/09
Ob eine schuldhafte Verletzung des Persönlichkeitsrechts schwer ist, bestimmt sich unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls nach Art und Schwere der zugefügten Beeinträchtigung, dem Grad des Verschuldens sowie Anlass und Beweggrund des Handelns des Verletzers ( BGH NJW 1996, 1131, 1134). - BGH, 04.12.2007 - VI ZR 277/06
Getrennt erfolgte Abmahnungen wegen Verletzung des Allgemeinen …
Auszug aus LG Berlin, 05.05.2009 - 27 O 21/09
Danach kommt es auch darauf an, ob die geltend gemachten Kosten vom Geschädigten im Innenverhältnis an den für ihn tätigen Rechtsanwalt zu zahlen sind (vgl. BGH AfP 2008, 189 ).
- BVerfG, 14.02.1973 - 1 BvR 112/65
Soraya
Auszug aus LG Berlin, 05.05.2009 - 27 O 21/09
Die Gewährung des Anspruchs auf eine Geldentschädigung findet ihre Rechtfertigung in dem Gedanken, dass der Verletzte andernfalls wegen der erlittenen Beeinträchtigung seines Persönlichkeitsrechts ohne Rechtsschutz und damit der vom Grundgesetz vorgesehene Schutz der Persönlichkeit lückenhaft bliebe ( BGH NJW 1995, 861, 864; BVerfG NJW 1973, 1221, 1224; Kammergericht AfP 1974, 720, 721). - KG, 23.10.1973 - 9 U 344/73
Auszug aus LG Berlin, 05.05.2009 - 27 O 21/09
Die Gewährung des Anspruchs auf eine Geldentschädigung findet ihre Rechtfertigung in dem Gedanken, dass der Verletzte andernfalls wegen der erlittenen Beeinträchtigung seines Persönlichkeitsrechts ohne Rechtsschutz und damit der vom Grundgesetz vorgesehene Schutz der Persönlichkeit lückenhaft bliebe ( BGH NJW 1995, 861, 864; BVerfG NJW 1973, 1221, 1224; Kammergericht AfP 1974, 720, 721). - LSG Niedersachsen-Bremen, 29.04.2011 - L 9 U 137/06
Auszug aus LG Berlin, 05.05.2009 - 27 O 21/09
Dabei ist das vom Rechtsanwalt ausgeübte Ermessen bis zur Grenze der Unbilligkeit (§ 14 Abs. 1 Satz 4 RVG ) des konkreten - aus Gebührenansatz und Streitwert zusammengesetzten - Gebührenbetrages hinzunehmen (vgl. Kammergericht, Urteil vom 19.1.2007, 9 U 137/06 ).